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06.09.2021
Information!
Mitgliederversammlung am 11. September 2021
Liebe Mitglieder,
es zeichnet sich ab, dass die 7-Tage-Inzidenz am 11.09.2021 über 35 liegt.
Damit gelten für unsere Versammlung uneingeschränkt die Maßnahmen nach § 7
der sächsischen CORONA-Schutzverordnung.
Konkret heißt das: die Teilnahme ist nur den Mitgliedern und Gästen möglich, die dem Einlassdienst einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis vorlegen können.
Zudem ist bis zum eigenen Platz ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Eine Teilnehmerliste ist vom Vorstand zu erstellen und der Stadtverwaltung Werdau zu
übergeben.
Der Einlassdienst ist auch verpflichtet, Personen mit erkennbaren respiratorischen Symptomen, d.h.
Erkrankungen der Atemwege, von der Veranstaltung auszuschließen.
Die von uns zu benennende Hygienebeauftragte ist Frau Nicole Voit, die für die Durchsetzung der
oben genannten Maßnahmen verantwortlich ist. Ihr wurde vom Vorstand Handlungsvollmacht
erteilt.
Der Vorstand
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